Das Datenschutzgesetz für elektronische Kommunikation und öffentliche Kommunikationsnetze (Gesetz 25/2007 vom 18. Oktober)sieht vor, dass Betreiber von Prepaid-Mobilfunkdiensten Aufzeichnungen über die Identität der Kunden führen müssen. Die Daten können auf Anordnung eines Richters erforderlich sein, um schwerwiegende Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.

 

Diese Bestimmung trat am 9. November 2007 in Kraft. Ab diesem Datum müssen sich Personen, die Prepaid-Karten kaufen, im Register der Betreiber ausweisen.